Ihre Umgebung, die Implementierung Ihrer Speicherrichtlinien sowie die Konfiguration der Datenspeicher und zu schützenden virtuellen Maschinen müssen die Voraussetzungen für Schutzgruppen für Speicherrichtlinien erfüllen. Wenn sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, schützt Site Recovery Manager möglicherweise nicht alle virtuellen Maschinen in einer Schutzgruppe für Speicherrichtlinien.

Informationen zu den Voraussetzungen, die Sie für den Schutz von Speicherrichtlinien erfüllen müssen, finden Sie unter Voraussetzungen für Schutzgruppen für Speicherrichtlinien.

Zum Beispiel können sich virtuelle Maschinen, die mit keiner Speicherrichtlinie verknüpft sind, in einem gekennzeichneten Datenspeicher neben virtuellen Maschinen befinden, welche mit einer Speicherrichtlinie verknüpft sind. Wenn Sie die Speicherrichtlinie zu einer Schutzgruppe für Speicherrichtlinien hinzufügen, da diese virtuellen Maschinen nicht mit dieser Speicherrichtlinie verknüpft sind, schützt Site Recovery Manager sie nicht.

Nicht geschützte virtuelle Maschinen können in Schutzgruppen für Speicherrichtlinien aus anderen Gründen angezeigt werden, und nicht nur aufgrund der nicht vorhandenen Verknüpfung mit der korrekten Speicherrichtlinie. Beschreibungen von anderen Umständen, unter denen nicht geschützte virtuelle Maschinen in Schutzgruppen für Speicherrichtlinien angezeigt werden können, finden Sie unter Einschränkungen bei Schutzgruppen für Speicherrichtlinien.

Wenn eine Schutzgruppe für Speicherrichtlinien nicht geschützte virtuelle Maschinen enthält, werden diese virtuellen Maschinen in der Ansicht Verwandte Objekte > Virtuelle Maschinen für die Schutzgruppe für Speicherrichtlinien angezeigt. Die Schutzgruppe wird in einem Fehlerzustand angezeigt.

Die Art und Weise, wie Site Recovery Manager nicht geschützte virtuelle Maschinen behandelt, hängt vom Typ der ausgeführten Wiederherstellung ab.

Hinweis: Sie können den Schutz nicht geschützter virtueller Maschinen nur in Schutzgruppen für Speicherrichtlinien versuchen, auf denen Sie noch keine Wiederherstellung ausgeführt haben. Wenn Sie bei einer Schutzgruppe für Speicherrichtlinien mit nicht geschützten virtuellen Maschinen bereits erfolgreiche bzw. nicht erfolgreiche Wiederherstellungen ausgeführt haben, müssen Sie diese virtuellen Maschinen aus der Schutzgruppe für Speicherrichtlinien entfernen.
  • Wenn Sie bei einer Schutzgruppe für Speicherrichtlinien ohne nicht geschützte Maschinen eine Testwiederherstellung ausführen, schlägt der Vorgang mit Fehlern fehl. Wenn eine Testwiederherstellung aufgrund nicht replizierter virtueller Maschinen fehlschlägt, führen Sie eine Bereinigung aus, bevor Sie versuchen, die nicht geschützten virtuellen Maschinen zu schützen oder zu entfernen. Führen Sie den Test anschließend erneut aus. Wenn Sie auf dieser Schutzgruppe noch keine Wiederherstellung durchgeführt haben, versuchen Sie nach Ausführen der Bereinigung, den fehlenden Schutz der betroffenen virtuellen Maschinen herzustellen. Dazu können Sie diese beispielsweise mit der korrekten Speicherrichtlinie verknüpfen oder Dateien von virtuellen Maschinen von einem nicht replizierten Datenspeicher in einen replizierten Datenspeicher verschieben.
  • Wenn Sie bei einer Schutzgruppe für Speicherrichtlinien mit nicht geschützten virtuellen Maschinen eine geplante Migration ausführen, schlägt der Vorgang fehl und für den Wiederherstellungsplan wird der Status „Unvollständige Wiederherstellung“ angezeigt. Während des Deaktivierungsschritts der geplanten Migration können nicht geschützte virtuelle Maschinen auf der Schutz-Site verhindern, dass der Speicher durch Site Recovery Manager schreibgeschützt wird, oder aber virtuelle Maschinen verlieren möglicherweise den Zugriff auf ihre Daten. Wenn sich eine Schutzgruppe im Status „Unvollständige Wiederherstellung“ befindet, müssen Sie die nicht geschützten virtuellen Maschinen aus dem geschützten Datenspeicher entfernen und die Verknüpfung mit der Speicherrichtlinie aufheben.
  • Wenn Sie bei einer Schutzgruppe für Speicherrichtlinien mit nicht geschützten virtuellen Maschinen eine Notfallwiederherstellung durchführen, wird der Vorgang zwar erfolgreich ausgeführt, jedoch stellt Site Recovery Manager die nicht geschützten virtuellen Maschinen nicht wiederher. Wenn die Schutz-Site wieder online ist und Sie versuchen, die geplante Migration zum Abschließen der Wiederherstellung auszuführen, schlägt die geplante Migration fehl, wenn sich auf der Schutz-Site noch immer nicht geschützte virtuelle Maschinen befinden. Wenn sich eine Schutzgruppe im Status „Unvollständige Wiederherstellung“ befindet, müssen Sie die nicht geschützten virtuellen Maschinen aus dem geschützten Datenspeicher entfernen und die Verknüpfung mit der Speicherrichtlinie aufheben.