Für VMware vRealize Operations Management Pack for VMware Site Recovery Manager 8.6 sind VMware vRealize Operations 8.6.x und Site Recovery Manager 8.6 erforderlich. Informationen zum Installieren von VMware vRealize Operations 8.6.x finden Sie unter Installieren von vRealize Operations in der Dokumentation zu vRealize Operations. Informationen zum Installieren von Site Recovery Manager 8.6 finden Sie unter Bereitstellen der Site Recovery Manager-Appliance in der VMware Site Recovery Manager-Dokumentation.
VMware vRealize Operations Management Pack for Site Recovery Manager 8.6 wird als PAK-Datei bereitgestellt. Sie installieren und konfigurieren das Management Pack mithilfe der vRealize Operations-Schnittstelle.
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Melden Sie sich bei vRealize Operations Manager an.
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Wählen Sie Datenquellen > Integrationen im linken Menü aus und klicken Sie dann im rechten Bereich auf Repository.
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Klicken Sie auf Hinzufügen.
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Navigieren Sie zur Datei VMware-srm-vrops-mp-8.6-<build number>.pak
und klicken Sie auf Hochladen. Klicken Sie nach dem Hochladen der PAK-Datei auf Weiter.
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Lesen Sie die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung und stimmen Sie ihr zu. Klicken Sie auf Weiter, um das Management Pack zu installieren.
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Verfolgen Sie den Installationsvorgang und klicken Sie nach Abschluss der Installation auf Beenden.
Nach der Installation müssen Sie VMware vRealize Operations Management Pack for Site Recovery Manager 8.6 so konfigurieren, dass vRealize Operation die Daten aus dem Zielsystem erfassen kann. Die zum Erfassen von Daten mindestens erforderliche Rolle ist Nur Lesen. Weitere Informationen zu Rollen und Berechtigungen finden Sie unter Site Recovery Manager-Rechte, -Rollen und -Berechtigungen und vCenter Server-Systemrollen.
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Klicken Sie im linken Menü auf Datenquellen > Integrationen.
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Klicken Sie auf der Registerkarte „Konten“ auf Konto hinzufügen.
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Wählen Sie Site Recovery Manager-Adapter aus.
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Geben Sie die erforderlichen Informationen ein und klicken Sie auf Hinzufügen.
Hinweis: Beim Benutzernamen und Kennwort wird die Groß- und Kleinschreibung beachtet.