Die Funktion der URL-Inhaltsumleitung ist unter bestimmten Umständen nicht wirksam.

Verkürzte URLs

Verkürzte URLs wie z. B. https://goo.gl/abc können auf der Basis von Filterregeln umgeleitet werden. Der Filtervorgang wertet aber nicht die ursprüngliche ungekürzte URL aus.

Wenn Sie beispielsweise mit einer Filterregel URLs mit acme.com, eine ursprüngliche URL wie z. B. http://www.acme.com/some-really-long-path und eine verkürzte URL der ursprünglichen URL wie etwa https://goo.gl/xyz umleiten, wird die ursprüngliche URL, aber nicht die verkürzte URL umgeleitet.

Sie können diese Einschränkung durch das Erstellen von Regeln zum Blockieren oder Umleiten von URLs von Websites umgehen, die am häufigsten für das Verkürzen von URLs verwendet werden.

Eingebettete HTML-Seiten

Für eingebettete HTML-Seiten wird die URL-Umleitung umgangen, wenn z. B. ein Benutzer zu einer URL wechselt, die keiner Regel für die URL-Umleitung entspricht. Wenn also eine Seite eine eingebettete HTML-Seite (iFrame oder Inline-Frame) mit einer URL enthält, für die eine Umleitungsregel festgelegt wurde, ist diese URL-Umleitungsregel nicht wirksam. Die Regel ist nur für die Top-Level-URL wirksam.

Deaktivierte Internet Explorer-Plug-Ins

Die URL-Inhaltsumleitung kann nicht verwendet werden, wenn die Internet Explorer-Plug-Ins deaktiviert sind, etwa, wenn ein Benutzer zum InPrivate-Browsen in Internet Explorer wechselt. In diesem Modus werden die Webseiten und die von Webseiten heruntergeladenen Dateien nicht im Browser- und Download-Verlauf des jeweiligen Computers protokolliert. Der Grund dafür ist, dass die Funktion der URL-Umleitung die Aktivierung bestimmter Internet Explorer-Plug-Ins erfordert, die vom InPrivate-Browsen deaktiviert werden.

Sie können diese Einschränkung mithilfe einer GPO-Einstellung umgehen, die es Benutzer unmöglich macht, Plug-Ins zu deaktivieren. Diese Einstellungen enthalten die Einträge: „Aktivierung bzw. Deaktivierung von Add-Ons für Benutzer nicht zulassen“ und „Neu installierte Add-Ons automatisch aktivieren“. Diese Einstellungen sind im Editor der Gruppenrichtlinienverwaltung unter Computerkonfiguration > Administrative Vorlagen > Windows-Komponenten > Internet Explorer enthalten.

Um diese Einschränkung speziell für Internet Explorer zu umgehen, deaktivieren Sie den InPrivate-Modus mit der GPO-Einstellung. Diese Einstellung lautet „InPrivate-Browsen deaktivieren“. Diese Einstellungen finden Sie im Editor der Gruppenrichtlinienverwaltung unter Computerkonfiguration > Administrative Vorlagen > Windows-Komponenten > Internet Explorer > Datenschutz.

Diese Problemumgehungen stellen empfohlene Best Practices dar. Damit lassen sich Probleme mit der Umleitung über das InPrivate-Browsen hinaus vermeiden.

Windows 10 Universal App ist der Standardhandler für ein Protokoll

Die URL-Umleitung wird nicht durchgeführt, wenn eine universelle Windows 10-App den Standardhandler für ein in einem Link angegebenes Protokoll darstellt. Universelle Anwendungen, die auf der universellen Windows-Plattform zum Herunterladen auf PCs, Tablet-Computern und Smartphones zur Verfügung stehen, sind beispielsweise der Microsoft Edge-Browser, Mail, Maps, Photos oder Grove Music.

Wenn Sie einen Link anklicken, für den eine dieser Anwendungen als Standardhandler fungiert, wird die URL nicht umgeleitet. Wenn beispielsweise ein Benutzer einen E-Mail-Link in einer Anwendung anklickt und die universelle Mail-App als standardmäßige E-Mail-Anwendung verwendet wird, wird die im Link angegebene URL nicht umgeleitet.

Sie können diese Einschränkung durch Festlegung einer anderen Anwendung als Standardhandler für das Protokoll der URLs, die umgeleitet werden sollen, umgehen. Wenn beispielsweise Edge der Standardbrowser ist, verwenden Sie dafür Internet Explorer.