Mit der Echtzeit-Audio/Video-Funktion können Sie die Webcam oder das Mikrofon des Clientcomputers auf einem Remote-Desktop oder in einer veröffentlichten Anwendung verwenden. Echtzeit-Audio/Video ist mit Standard-Konferenzanwendungen und browserbasierten Videoanwendungen kompatibel und unterstützt standardmäßige Webcams, USB-Audiogeräte und analoge Audioeingänge.

Echtzeit-Audio/Video wird nur in Chrome, Microsoft Edge und Firefox unterstützt. Die Standardvideoauflösung lautet 320 x 240 Pixel. Die standardmäßigen Echtzeit-Audio/Video-Einstellungen funktionieren problemlos mit den meisten Webcam- und Audioanwendungen.

Informationen zum Ändern der Echtzeit-Audio/Video-Einstellungen finden Sie im Konfigurieren von Remote-Desktop-Funktionen in Horizon 7-Dokument unter „Konfigurieren von Echtzeit-Audio/Video-Einstellungen“.

Wenn ein Remote-Desktop oder eine veröffentlichte Anwendung mit der Webcam oder dem Mikrofon des Clientcomputers verbunden ist, bevor sie diese verwenden können, fragt der Browser eventuell nach der entsprechenden Berechtigung. Unterschiedliche Browser verhalten sich unterschiedlich.

Wenn ein Remote-Desktop mit der Webcam oder dem Mikrofon des Clientcomputers verbunden ist, wird oben in der Sidebar ein Symbol für jedes Gerät angezeigt. Über dem Gerätesymbol in der Sidebar taucht ein rotes Fragezeichen auf, das auf eine Berechtigungsanforderung hinweist. Wenn Sie die Verwendung eines Geräts zulassen, verschwindet das rote Fragezeichen. Wenn Sie eine Berechtigungsanforderung zurückweisen, verschwindet das Gerätesymbol.

Wenn in einer Sitzung eines Remote-Desktops oder einer veröffentlichten Anwendung Echtzeit-Audio/Video verwendet wird und Sie eine Verbindung zu einem zweiten Remote-Desktop oder einer zweiten veröffentlichten Anwendung herstellen möchten und eine Sicherheitswarnung angezeigt wird (z. B. wenn kein gültiges Zertifikat installiert wurde), kann es zum Ausfall von Echtzeit-Audio/Video in der ersten Sitzung kommen, wenn Sie die Warnung ignorieren und sich mit dem zweiten Remote-Desktop oder der zweiten veröffentlichten Anwendung verbinden.