Sie können ein eindeutiges digitales Wasserzeichen erstellen, um die Authentizität und Integrität des Inhalts und den Schutz Ihres geistigen Eigentums sicherzustellen. Ein Wasserzeichen zeigt verfolgbare Informationen an, die Personen vom Diebstahl potenzieller Daten abhalten können.
Funktionen und Einschränkungen von Wasserzeichen
Das Wasserzeichen kann in folgenden Remotesitzungen angezeigt werden:
- Veröffentlichte Anwendungen und Anwendungen, die in einem Desktop-Pool ausgeführt werden
- Virtuelle Desktops und RDS-Hosts
- Geschachtelter Modus
- Mehrere Monitore
- Primäre Sitzung in einer gemeinsamen Sitzung
Für die Wasserzeichenfunktion gelten folgende Einschränkungen:
- Das RDP-Protokoll wird nicht unterstützt.
- Die HTML5-Multimedia-Umleitung wird nicht unterstützt.
- In Zoom oder Webex aufgezeichnete Sitzungen enthalten kein Wasserzeichen.
- Anwendungen zur Bildschirmerfassung und die Taste „Bildschirm drucken“, die vom Remote-Desktop aus bedient werden, enthalten kein Wasserzeichen. Anwendungen zur Bildschirmerfassung und die Taste „Bildschirm drucken“, die vom Client-System aus bedient werden, enthalten jedoch das Wasserzeichen.
- Windows-Remoteunterstützung Remotehilfe zeigt das Wasserzeichen nicht an.
- Wenn Sie eine alte Clientversion mit der neuesten Agentenversion verwenden, wird das Wasserzeichen auf der Seite des Agents angezeigt, einige Funktionen der Remote-Desktop-Umleitung, wie Skype und Microsoft Teams, funktionieren jedoch nicht.
- Wenn Sie die neueste Clientversion mit einer alten Agentenversion verwenden, wird kein Wasserzeichen angezeigt.
- In einer Schattensitzung in einer gemeinsamen Sitzung kann das Wasserzeichen nicht angezeigt werden.
Verwenden von Gruppenrichtlinieneinstellungen zum Konfigurieren von Wasserzeichen
Die Wasserzeichenfunktionen, z. B. den Textinhalt, das Layout, die Drehung und die Deckkraft können Sie konfigurieren, indem Sie die Gruppenrichtlinieneinstellungen bearbeiten. Siehe ADMX-Vorlageneinstellungen für die VMware View Agent-Konfiguration. Die Änderungen werden bei der nächsten Anmeldung wirksam.