Die Übereinstimmungsstatuszustände werden berechnet, nachdem Sie die Objekte in Ihrer Bestandsliste unter Verwendung von angehängten Baselines oder Baselinegruppen geprüft haben. Update Manager berechnet den Übereinstimmungsstatus basierend auf der Anwendbarkeit der Patches, Erweiterungen und Upgrades, die in den angehängten Baselines oder Baselinegruppen enthalten sind.
Übereinstimmung
Der Status „Übereinstimmung“ gibt an, dass ein vSphere-Objekt mit allen Baselines in einer angehängten Baselinegruppe oder mit allen Patches, Erweiterungen und Upgrades in einer angehängten Baseline übereinstimmt. Der Status „Übereinstimmung“ erfordert keine weiteren Maßnahmen. Falls eine Baseline Patches oder Upgrades enthält, die für das Zielobjekt nicht relevant sind, werden die einzelnen Updates sowie die Baselines oder Baselinegruppen, die sie enthalten, als „Nicht anwendbar“ behandelt und erhalten den Status „Übereinstimmung“. Dies gilt auch für Hosts mit angehängten Patch-Baselines, die Erweiterungen oder Patches enthalten, die vom Host als veraltet bereitgestellt wurden.
- Zielobjekte stimmen mit den Baselines und Baselinegruppen überein, wenn alle Updates in der Baseline oder der Baselinegruppe entweder auf dem Zielobjekt installiert sind, vom Host als veraltet bereitgestellt wurden oder auf dem Zielobjekt nicht anwendbar sind.
- Die Updates in einer Baseline haben den Status „Übereinstimmung“, wenn sie auf dem Zielobjekt installiert oder nicht anwendbar sind.
Nicht übereinstimmend
Der Status „Nicht übereinstimmend“ gibt an, dass mindestens eine Baseline in einer Baselinegruppe bzw. mindestens ein Patch, eine Erweiterung oder ein Upgrade in einer Baseline anwendbar, jedoch auf dem Ziel nicht installiert ist (fehlt). Sie müssen das Zielobjekt standardisieren, um es in den Status „Übereinstimmung“ zu versetzen.
Wenn eine Baseline ein nicht übereinstimmendes Update enthält, ist der Gesamtstatus der Baseline ebenfalls „Nicht übereinstimmend“. Wenn eine Baselinegruppe eine nicht übereinstimmende Baseline enthält, ist der Gesamtstatus der Baselinegruppe ebenfalls „Nicht übereinstimmend“. Der Status „Nicht übereinstimmend“ hat Vorrang vor den Status „Nicht kompatibel“, „Übereinstimmung“ und „Unbekannt“.
Unbekannt
Wenn Sie eine Baseline oder Baselinegruppe an ein vSphere-Objekt anhängen und das Objekt nicht prüfen, lautet der Status des vSphere-Objekts für die Baseline bzw. die Baselinegruppe „Unbekannt“. Dieser Status zeigt an, dass ein Prüfvorgang erforderlich ist, dass die Prüfung fehlgeschlagen ist oder dass die Prüfung auf einer nicht unterstützten Plattform initiiert wurde. (Sie könnten beispielsweise auf einer virtuellen Maschine, die auf einem ESX 3.5-Host läuft, eine VMware Tools-Prüfung durchgeführt haben).
Wenn eine Baseline Updates mit den Status „Nicht übereinstimmend“ und „Unbekannt“ enthält, ist der Gesamtstatus der Baseline „Unbekannt“. Wenn eine Baselinegruppe Baselines mit dem Status „Übereinstimmend“ und solche mit dem Status „Unbekannt“ enthält, ist der Gesamtstatus der Baselinegruppe „Unbekannt“. Der Übereinstimmungsstatus „Unbekannt“ hat Vorrang vor dem Status „Übereinstimmung“.
Nicht kompatibel
Der Status „Nicht kompatibel“ verlangt Beachtung und macht weitere Aktionen notwendig. Sie müssen den Grund der Inkompatibilität durch weitere Tests ermitteln. Sie können die Objekte, die diesen Status aufweisen, standardisieren. Jedoch kann der Erfolg dieses Vorgangs nicht garantiert werden. In den meisten Fällen liefert Update Manager ausreichende Informationen für den Grund der Inkompatibilität. Weitere Informationen zum Übereinstimmungsstatus „Nicht kompatibel“ finden Sie unter Übereinstimmungsstatus „Nicht kompatibel“.
Wenn eine Baseline Updates mit den Status „Nicht kompatibel“, „Übereinstimmung“ und „Unbekannt“ enthält, ist der Gesamtstatus der Baseline „Nicht kompatibel“. Wenn eine Baselinegruppe Baselines mit den Status „Nicht kompatibel“, „Übereinstimmung“ und „Unbekannt“ enthält, ist der Gesamtstatus der Baselinegruppe „Nicht kompatibel“. Der Übereinstimmungsstatus „Nicht kompatibel“ hat Vorrang vor den Status „Übereinstimmung“ und „Unbekannt“.