Der Versuch, eine virtuelle Maschine in einem vSAN-Cluster bereitzustellen, schlägt mit einer Fehlermeldung fehl, dass die VM-Dateien nicht erstellt werden können.

Problem

Der Vorgang zum Erstellen einer virtuellen Maschine schlägt mit folgender Fehlermeldung fehl: Das Erstellen der Datei kann nicht abgeschlossen werden.

Ursache

Die Bereitstellung einer virtuellen Maschine in vSAN kann aus mehreren Gründen fehlschlagen.

  • vSAN kann für die VM-Speicherrichtlinien und die VM-Objekte keinen Speicherplatz zuteilen. Dieser Fehler kann auftreten, wenn der Datenspeicher nicht ausreichend nutzbare Kapazität aufweist, beispielsweise wenn eine physische Festplatte vorübergehend vom Host getrennt ist.
  • Die virtuelle Maschine weist sehr große virtuelle Festplatten auf und die Hosts im Cluster können hierfür keinen Speicher basierend auf den Platzierungsregeln in der VM-Speicherrichtlinie bereitstellen.

    Wenn beispielsweise Primäre Ebene von zu tolerierenden Fehlern in der VM-Speicherrichtlinie den Wert 1 aufweist, muss vSAN zwei Replikate einer virtuellen Festplatte im Cluster speichern, und zwar jedes Replikat auf einem anderen Host. Der Datenspeicher weist möglicherweise nach der Zusammenführung des freien Speicherplatzes auf allen Hosts im Cluster den erforderlichen Speicherplatz auf. Es dürfen jedoch keine zwei Hosts im Cluster verfügbar sein, von denen jeder ausreichend Speicherplatz zum Speichern eines separaten Replikats der virtuellen Festplatte bereitstellt.

    vSAN verschiebt keine Komponenten zwischen Hosts oder Festplattengruppen, um Speicherplatz für ein neues Replikat freizugeben, obwohl der Cluster möglicherweise ausreichend Speicherplatz für die Bereitstellung der neuen virtuellen Maschine enthält.

Lösung

  1. Überprüfen Sie den Status der Kapazitätsgeräte im Cluster.
    1. Navigieren Sie zum vSAN-Cluster.
    2. Klicken Sie auf der Registerkarte Überwachen auf vSAN und wählen Sie Physische Festplatten aus.
    3. Prüfen Sie die Kapazität und den Systemstatus der Gerät auf den Hosts im Cluster.