Der Konformitätsstatus wird berechnet, nachdem Sie eine Konformitätsüberprüfung für ein Bestandslistenobjekt anhand der angehängten Baselines oder Baselinegruppen initiiert haben. Der Konformitätsstatus von Baselines und Baselinegruppen richtet sich nach der Anwendbarkeit der Patches, Erweiterungen und Upgrades, die in der an ein Objekt angehängten Baseline oder Baselinegruppe enthalten sind. Der Status „Übereinstimmung“ eines einzelnen Hosts richtet sich nach dem Konformitätsstatus aller Baselines und Baselinegruppen, die an den Host angehängt sind.

Übereinstimmung

Der Status „Übereinstimmung“ gibt an, dass ein vSphere-Objekt mit allen Baselines in einer angehängten Baselinegruppe oder mit allen Patches, Erweiterungen und Upgrades in einer angehängten Baseline übereinstimmt. Der Status „Übereinstimmung“ erfordert keine weiteren Maßnahmen. Falls eine Baseline Patches oder Upgrades enthält, die für das Zielobjekt nicht relevant sind, werden die einzelnen Updates sowie die Baselines oder Baselinegruppen, die sie enthalten, als nicht anwendbar behandelt und erhalten den Status „Übereinstimmung“. Als übereinstimmend gelten auch Hosts mit angehängten Patch-Baselines, die Erweiterungen oder Patches mit dem Status „Vom Host als veraltet eingestuft“ enthalten.

Der Status „Konform“ tritt unter folgenden Bedingungen auf:
  • Zielobjekte stimmen mit den Baselines und Baselinegruppen überein, wenn alle Updates in der Baseline oder der Baselinegruppe entweder auf dem Zielobjekt installiert sind, vom Host als veraltet eingestuft wurden oder nicht auf das Zielobjekt anwendbar sind.
  • Die Updates in einer Baseline haben den Status „Übereinstimmung“, wenn sie auf dem Zielobjekt installiert oder nicht auf dieses anwendbar sind.

Nicht kompatibel

Der Status „Nicht übereinstimmend“ gibt an, dass mindestens eine Baseline in einer Baselinegruppe bzw. mindestens ein Patch, eine Erweiterung oder ein Upgrade in einer Baseline auf das Zielobjekt anwendbar, jedoch nicht auf dem Ziel installiert ist (fehlt). Sie müssen das Zielobjekt standardisieren, um es in den Status „Übereinstimmung“ zu versetzen.

Wenn eine Baseline ein nicht übereinstimmendes Update enthält, ist der Gesamtstatus der Baseline „Nicht übereinstimmend“. Wenn eine Baselinegruppe eine nicht übereinstimmende Baseline enthält, ist der Gesamtstatus der Baselinegruppe „Nicht übereinstimmend“. Der Status „Nicht übereinstimmend“ hat Vorrang vor den Status „Nicht kompatibel“, „Unbekannt“ und „Übereinstimmung“.

Unbekannt

Wenn Sie eine Baseline oder Baselinegruppe an ein vSphere-Objekt anhängen und keine Konformitätsüberprüfung für das Objekt initiieren, lautet der Status des vSphere-Objekts für die Baseline bzw. die Baselinegruppe „Unbekannt“. Dieser Status gibt an, dass eine Konformitätsüberprüfung erforderlich ist, dass die Konformitätsüberprüfung fehlgeschlagen ist oder dass Sie eine Konformitätsüberprüfung auf einer nicht unterstützten Plattform initiiert haben.

Wenn eine Baseline Updates mit dem Status „Nicht übereinstimmend“ und „Unbekannt“ enthält, lautet der Gesamtstatus der Baseline auf „Unbekannt“. Wenn eine Baselinegruppe Baselines mit dem Status „Unbekannt“ und solche mit dem Status „Übereinstimmung“ enthält, lautet der Gesamtstatus der Baselinegruppe auf „Unbekannt“. Der Konformitätsstatus „Unbekannt“ hat Vorrang vor dem Status „Übereinstimmung“.

Nicht kompatibel

Der Status „Nicht kompatibel“ erfordert die Bearbeitung durch einen Benutzer und die Durchführung weiterer Aktionen. Sie müssen den Grund der Inkompatibilität durch weitere Tests ermitteln. Sie können die Objekte mit diesem Status standardisieren, der Vorgang schlägt aber unter Umständen fehl. In den meisten Fällen stellt vSphere Lifecycle Manager genügend Details für die Inkompatibilität bereit.

Wenn eine Baseline Updates mit dem Status „Nicht kompatibel“, „Übereinstimmung“ und „Unbekannt“ enthält, lautet der Gesamtstatus der Baseline auf „Nicht kompatibel“. Wenn eine Baselinegruppe Baselines mit den Status „Nicht kompatibel“, „Übereinstimmung“ und „Unbekannt“ enthält, ist der Gesamtstatus der Baselinegruppe „Nicht kompatibel“. Der Konformitätsstatus „Nicht kompatibel“ hat Vorrang vor dem Status „Übereinstimmung“ und „Unbekannt“.