Nachdem Sie vSAN auf einem Cluster aktiviert haben, müssen Sie dem Cluster eine entsprechende vSAN-Lizenz zuweisen.
Ähnlich wie bei vSphere-Lizenzen wird die Kapazität der vSAN-Lizenzen pro CPU angegeben. Wenn Sie einem Cluster eine vSAN-Lizenz zuweisen, entspricht die Menge der verbrauchten Lizenzkapazität der Gesamtanzahl an CPUs in den Hosts im Cluster. Wenn Sie beispielsweise einen vSAN-Cluster haben, der über vier Hosts mit jeweils acht CPUs verfügt, weisen Sie dem Cluster eine vSAN-Lizenz mit einer Mindestkapazität von 32 CPUs zu.
Die Lizenznutzung des vSAN-Clusters wird in den folgenden Fällen neu berechnet und aktualisiert:
- Wenn Sie dem vSAN-Cluster eine neue Lizenz zuweisen.
- Wenn Sie einen neuen Host zum vSAN-Cluster hinzufügen.
- Wenn ein Host aus dem Cluster entfernt wird.
- Wenn sich die Gesamtanzahl der CPUs in einem Cluster ändert.
Die vSAN-Cluster müssen mit dem vSAN-Lizenzierungsmodell konform sein. Die Gesamtanzahl an CPUs aller Hosts im Cluster darf die Kapazität der vSAN-Lizenz nicht überschreiten, die dem Cluster zugewiesen ist.
Ablauf der Lizenzierungs- und Testphase
Wenn die Lizenz oder die Testphase von vSAN abläuft, können Sie die derzeit konfigurierten vSAN-Ressourcen und -Funktionen weiterhin verwenden. Sie können jedoch einer vorhandenen Festplattengruppe keine SSD- oder HDD-Kapazität hinzufügen oder neue Festplattengruppen erstellen.
vSAN für Desktop
vSAN für Desktop ist für die Verwendung in VDI-Umgebungen wie vSphere für Desktop oder Horizon™ View™ bestimmt. Die Lizenznutzung für vSAN für Desktop entspricht der Gesamtanzahl der eingeschalteten VMs in einem Cluster mit aktiviertem vSAN.
Um die EULA-Bedingungen einzuhalten, darf die Lizenznutzung für vSAN für Desktop die Lizenzkapazität nicht überschreiten. Die Anzahl der eingeschalteten Desktop-VMs in einem vSAN-Cluster darf die Lizenzkapazität von vSAN für Desktop nicht überschreiten.