Die CPU-Kompatibilitätsprüfungen von vCenter Server vergleichen die CPU-Funktionen, die auf dem Quellhost zur Verfügung stehen, die Teilmenge der Funktionen, auf die die virtuelle Maschine zugreifen kann, und die verfügbaren Funktionen auf dem Zielhost. Ohne EVC blockiert jede Nichtübereinstimmung zwischen den Benutzerfunktionen der Hosts die Migration, unabhängig davon, ob die virtuelle Maschine auf diese Funktionen zugreifen kann. Eine Nichtübereinstimmung zwischen den Kernelfunktionen der Hosts blockiert die Migration allerdings nur dann, wenn die virtuelle Maschine Zugriff auf eine Funktion hat, über die der Zielhost nicht verfügt.

Funktionen auf Benutzerebene sind nicht privilegierte Befehle, die von VM-Anwendungen verwendet werden. Dazu gehören SSE3, SSSE3, SSE4.1, SSE4.2 und AES. Da es sich um Anweisungen auf Benutzerebene handelt, die die Virtualisierungsebene umgehen, können diese Anweisungen für instabile Anwendungen sorgen, wenn sie nach einer Migration mit vMotion nicht übereinstimmen.

Funktionen auf Kernelebene sind privilegierte Befehle, die vom VM-Betriebssystem verwendet werden. Dazu gehören die AMD No eXecute (NX)- und die Intel eXecute Disable (XD)-Sicherheitsfunktionen.

Beim Versuch, eine virtuelle Maschine mit vMotion zu migrieren, liegt eines der folgenden Szenarien vor:

  • Der Funktionssatz des Zielhosts entspricht dem CPU-Funktionssatz der virtuellen Maschine. Die CPU-Kompatibilitätsanforderungen sind erfüllt, und die Migration mit vMotion wird fortgesetzt.
  • Der CPU-Funktionssatz der virtuellen Maschine enthält Funktionen, die vom Zielhost nicht unterstützt werden. Die CPU-Kompatibilitätsanforderungen sind nicht erfüllt, und die Migration mit vMotion kann nicht fortgesetzt werden.
    Hinweis: EVC überwindet eine solche Inkompatibilität durch die Bereitstellung eines „Baseline“-Funktionssatzes für alle virtuellen Maschinen, die in einem Cluster ausgeführt werden. Dieser Baseline-Funktionssatz blendet die Unterschiede zwischen den CPUs des geclusterten Hosts von den virtuellen Maschinen aus.
  • Der Zielhost unterstützt den Funktionssatz der virtuellen Maschine sowie zusätzliche Benutzerfunktionen (z. B. SSE4.1), die im Funktionssatz der virtuellen Maschine nicht gefunden wurden. Die CPU-Kompatibilitätsanforderungen sind nicht erfüllt, und die Migration mit vMotion kann nicht fortgesetzt werden.
    Hinweis: Diese Art der Inkompatibilität wird für Migrationen zwischen Hosts in EVC-Clustern ignoriert.
  • Der Zielhost unterstützt den Funktionssatz der virtuellen Maschine sowie zusätzliche Kernelfunktionen (z. B. NX oder XD), die im Funktionssatz der virtuellen Maschine nicht gefunden wurden. Die CPU-Kompatibilitätsanforderungen sind erfüllt, und die Migration mit vMotion wird fortgesetzt. Die virtuelle Maschine behält ihre CPU-Funktionen bei, während sie eingeschaltet ist. Dadurch kann sie problemlos erneut auf den ursprünglichen Host migriert werden. Wenn die virtuelle Maschine neu gestartet wird, erhält sie einen neuen Funktionssatz vom neuen Host. Dieser Vorgang kann zu einer vMotion-Inkompatibilität führen, wenn Sie versuchen, die virtuelle Maschine zurück auf den ursprünglichen Host zu migrieren.