Erfahren Sie, wie Sie die Regeln neu anordnen, die die Richtlinie zum Filtern und Markieren des Datenverkehrs eines verteilten Ports oder Uplink-Ports festlegen, um die Reihenfolge der Aktionen zur Analyse von Datenverkehr bezüglich Sicherheit und QoS zu ändern.

Der vSphere Distributed Switch wendet die Netzwerkverkehrsregeln in einer strengen Reihenfolge an. Wenn ein Paket einer Regel bereits entspricht, wird das Paket möglicherweise nicht der nächsten Regel in der Richtlinie übergeben.

Voraussetzungen

Um eine Richtlinie auf der Ebene der verteilten Ports außer Kraft zu setzen, aktivieren Sie die Außerkraftsetzungen auf Portebene für diese Richtlinie. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Konfigurieren von überschreibenden Netzwerkrichtlinien auf Portebene.

Prozedur

  1. Navigieren Sie zu einem Distributed Switch und anschließend zu einem verteiltem Port oder Uplink-Port.
    • Zum Navigieren zu den verteilten Ports des Switches klicken Sie auf Netzwerke > Verteilte Portgruppen, dann auf eine verteilte Portgruppe in der Liste und anschließend auf die Registerkarte Ports.
    • Zum Navigieren zu den Uplink-Ports einer Uplink-Portgruppe klicken Sie auf Netzwerke > Uplink-Portgruppen, dann auf eine Uplink-Portgruppe in der Liste und anschließend auf die Registerkarte Ports.
  2. Wählen Sie einen Port aus der Liste aus.
  3. Wählen Sie die Registerkarte Filtern und Markieren des Datenverkehrs aus.
  4. Klicken Sie auf die Schaltfläche Aktivieren und neu anordnen.
  5. Wenn „Filtern und Markieren des Datenverkehrs“ auf der Portebene nicht aktiviert ist, überschreiben Sie die Standardeinstellungen und klicken Sie auf „Alle Datenverkehrsregeln aktivieren“.
    Wenn Datenverkehrsregeln auf Gruppenebene aktiviert sind, werden die Datenverkehrsregeln nach dem Überschreiben der Standardeinstellungen für den Port automatisch aktiviert.
  6. Wählen Sie eine Regel aus und verwenden Sie die Schaltfläche Nach oben verschieben oder Nach unten verschieben, um die Priorität zu ändern.
  7. Klicken Sie auf OK, damit die Änderungen wirksam werden.