vSphere ESXi bietet eingeschränkte Unterstützung für das Sichern von Gast-vRAM mit 1GB-Seiten.
Zur Verwendung von 1GB-Seiten zum Sichern des Gastarbeitsspeichers müssen Sie die Option sched.mem.lpage.enable1GPage = "TRUE" für die VM anwenden. Sie können diese Option unter „Erweiterte Optionen“ festlegen, wenn Sie Einstellungen bearbeiten auswählen. Sie können 1 GB-Seiten nur auf einer ausgeschalteten VM aktivieren.
Eine virtuelle Maschine mit aktivierten 1GB-Seiten muss vollständige Arbeitsspeicherreservierung aufweisen. Andernfalls kann die VM nicht eingeschaltet werden. Der gesamte vRAM für VMs mit aktivierten 1GB-Seiten wird beim Einschalten vorab zugeteilt. Da diese VMs über vollständige Arbeitsspeicherreservierung verfügen, sind sie nicht von der Arbeitsspeicherrückgewinnung betroffen und der entsprechende Arbeitsspeicherverbrauch verbleibt während der gesamten Lebensdauer der virtuellen Maschine auf dem Höchstwert.
Das Sichern von vRAM mit 1GB-Seiten erfolgt opportunistisch. 1GB-Seiten werden auf Basis des besten Angebots zugeteilt. Hierzu gehören Fälle, in denen Host-CPUs keine 1GB-Funktionen aufweisen. Zur Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, dass Gast-vRAM mit 1GB-Seiten gesichert wird, empfehlen wir das Starten von VMs, die 1GB-Seiten benötigen, auf einem neu gestarteten Host, da der Arbeitsspeicher des Hosts mit der Zeit fragmentiert wird.
Eine virtuelle Maschine mit aktivierten 1GB-Seiten kann auf einen anderen Host migriert werden. Die Größe der 1GB-Seiten kann auf dem Zielhost unter Umständen nicht in der gleichen Menge zugeteilt werden wie auf dem Quellhost. Möglicherweise wird ein Teil des vRAM, der auf dem Quellhost mit einer 1GB-Seite gesichert ist, auf dem Zielhost nicht mehr mit einer 1GB-Seite gesichert.
Das opportunistische Verhalten von 1GB-Seiten erstreckt sich auch auf vSphere-Dienste, wie z. B. HA und DRS, die das Sichern von vRAM mit 1GB-Seiten nicht beibehalten können. Diese Dienste sind nicht mit den 1GB-Funktionen des Zielhosts vertraut und ziehen die Sicherung von Arbeitsspeicher mit 1GB-Seiten bei Platzierungsentscheidungen nicht in Betracht.