Die Kapazität ist eine Maßeinheit für die Menge an Arbeitsspeicher, CPU und Festplattenspeicher für ein Objekt. Sie können die Einstellungen für das Element „Verbleibende Kapazität“ für die Objekttypen in Ihrer Richtlinie aktivieren und konfigurieren.

Funktionsweise des Elements „Verbleibende Kapazität“

Das Element „Verbleibende Kapazität“ legt fest, wie über die verfügbare Kapazität für eine bestimmte Objekttypgruppe berichtet wird, bis Ressourcen aufgebraucht sind.
  • Die verbleibende Kapazität gibt das Potenzial Ihrer Umgebung zur Unterbringung der Arbeitslast an.
  • Die nutzbare Kapazität ist ein prozentuales Maß der verfügbaren Kapazität, abzüglich der betroffenen Kapazität bei Verwendung von Hochverfügbarkeit.

Vorgehensweise zum Überschreiben des Elements „Verbleibende Kapazität“ für Richtlinien

Um die Analyseeinstellung „Verbleibende Kapazität“ der Richtlinie anzuzeigen und außer Kraft zu setzen, klicken Sie im linken Menü auf Konfigurieren > Richtlinien und klicken Sie dann auf Hinzufügen, um eine Richtlinie hinzuzufügen, oder wählen Sie die erforderliche Richtlinie aus. Klicken Sie im rechten Bereich auf Richtlinie bearbeiten, um eine Richtlinie zu bearbeiten. Klicken Sie im Arbeitsbereich „<Richtliniename> [Bearbeiten]“ auf die Karte Kapazität. Die Einstellungen für die verbleibende Kapazität für den ausgewählten Objekttyp werden in der Arbeitsumgebung angezeigt.

Zeigen Sie das Richtlinienelement „Verbleibende Kapazität“ an und konfigurieren Sie die Einstellungen für Ihre Richtlinie.

Wenn Sie dieses Element nicht konfigurieren, übernimmt die Richtlinie die Einstellungen von der ausgewählten Basisrichtlinie.

Tabelle 1. Einstellungen des Richtlinienelements „Verbleibende Kapazität“ im Arbeitsbereich „Richtlinie erstellen“ oder „Richtlinie bearbeiten“
Option Beschreibung

Verriegelungssymbol

Ermöglicht das Überschreiben der Richtlinienelementeinstellungen, damit Sie die Richtlinie so anpassen können, dass die Objekte in Ihrer Umgebung überwacht werden.

Verbleibende Kapazität Ermöglicht es Ihnen, den Prozentsatz festzulegen, an dem die Warnungen für die verbleibende Kapazität ausgelöst werden müssen.