Die Bereitstellung eines zuvor noch nie bereitgestellten Hosts mit vSphere Auto Deploy (erster Start) unterscheidet sich von nachfolgenden Startprozessen. Sie müssen den Host vorbereiten und alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie den Host bereitstellen können. Sie können optional mit dem vSphere Client oder mit PowerCLI-Cmdlets ein benutzerdefiniertes Image-Profil mit vSphere ESXi Image Builder definieren.

Voraussetzungen

Prozedur

  1. Schalten Sie den Host ein.
    Der Host kontaktiert den DHCP-Server und lädt iPXE vom Speicherort herunter, auf den der Server verweist. Im nächsten Schritt stellt der vSphere Auto Deploy-Server den Host mit dem von der Regel-Engine angegebenen Image bereit. Möglicherweise wendet der vSphere Auto Deploy-Server ein Hostprofil auf den Host an, sofern im Regelsatz ein Hostprofil angegeben ist. Schließlich fügt vSphere Auto Deploy den Host zum vCenter Server-System hinzu, das im Regelsatz angegeben ist.
  2. (Optional) Wenn vSphere Auto Deploy ein Hostprofil anwendet, das Benutzereingaben (wie z. B. eine IP-Adresse) erfordert, wird der Host in den Wartungsmodus versetzt. Wenden Sie im vSphere Client das Hostprofil erneut an und reagieren Sie auf die Eingabeaufforderungen.

Ergebnisse

Nach dem ersten Startvorgang wird der Host ausgeführt und von einem vCenter Server-System verwaltet. vCenter Server speichert das Image-Profil des Hosts, das Hostprofil und Speicherortinformationen.

Sie können den Host jetzt nach Bedarf starten. Nach jedem Start wird der Host vom vCenter Server-System neu bereitgestellt.

Nächste Maßnahme

Stellen Sie Hosts nach Bedarf neu bereit. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Erneute Bereitstellung von Hosts.

Wenn Sie das Image-Profil, das Hostprofil, das benutzerdefinierte Skript oder den Speicherort des Hosts ändern möchten, aktualisieren Sie die Regeln mit dem vSphere Client oder führen Sie den Vorgang zum Testen und Reparieren der Regelübereinstimmung in einer PowerCLI-Sitzung durch. Siehe Regeln und Regelsätze oder Testen und Reparieren der Regelübereinstimmung.